Reglement

Teilnahme

Teilnehmen können Schülerinnen, Schüler, Jugendliche und Studierende bis zum Alter von 27 Jahren, entscheidend ist das Alter der Regie im Entstehungsjahr der Filme. Teilnehmende können einen oder mehrere Filme einreichen. Die Themen und Längen können frei gewählt werden.


Einsendeschluss: 1. August 2023


Anmeldung

  • Alle Filme für das Festival 2023 müssen nach dem 01. Januar 2022 fertig gestellt worden sein.
  • Die Filme müssen zusammen mit gewünschten Begleitmaterialien wie Texte zum Inhalt, zur Entstehung des Films sowie Szenen-Fotos bis zum 01. August 2023  angemeldet sein und digital zur Verfügung stehen.
  • Die Anmeldung mit Filmlink muss online in den Portalenwww.filmfestivals4u.net oder www.filmfreeway.comerfolgen. Es entstehen keine Gebühren.
  • Mit der Anmeldung erklärt die Filmemacherin, der Filmemacher, dass sie uneingeschränkt alle Rechte an Bild, Sprache und Ton (Sound, Musik) des angemeldeten Films besitzen.
  • Mit der Anmeldung wird das Reglement des Festivals anerkannt. Alle Rechte der Beteiligten am angemeldeten Film bleiben unberührt. Jede Veröffentlichung wird mit den Beteiligten einvernehmlich abgestimmt.
  • Das Filmfestival 2023 wird im Künstlerhaus Hannover (Sophienstraße 2, 30159 Hannover) stattfinden. Alle für den Wettbewerb ausgewählten Filme werden zu einzelnen Programmblöcken zusammengestellt, die während des Festivals (22. - 26. November 2023) im Kino im Künstlerhaus gezeigt werden. Es wird kein Online-Streaming geben. Online-Panels und Filmtalks dagegen werden digital im ZOOM und/oder im Livestream stattfinden.
  • Bei nicht wahrheitsgemäß gemachten Angaben im Anmeldebogen – insbesondere zum Entstehungsjahr des Films, zum Geburtsjahr der Regie sowie bei Nicht-Besitzen der Rechte an Bild und Ton - kann die Auswahl / Nominierung für das Festival und ggf. eine durch die Jury erfolgte Auszeichnung widerrufen werden. Diese Entscheidung wird vom Veranstalter und Trägerverein des Festivals getroffen und ist nicht anfechtbar.

Formate

  • Für die Anmeldung sind folgende Formen und Formate zugelassen: Web-Link zum Downloaden (z.B. vimeo, dropbox, youtube) oder mp4 Dateien.

Sprache

  • Ist die Originalsprache des Films nicht Englisch oder Deutsch, sollte die Sichtungskopie in einer dieser beiden Sprachen untertitelt sein. Andernfalls bitte eine englische Dialogliste beilegen.

Nominierung

  • Alle Filme werden in einer Vorauswahl vom up-and-coming Team in Zusammenarbeit mit den Nominierungspartnern des Festivals und Expertinnen und Experten aus den Bereichen Film und TV sowie der Filmbildung gesichtet und für die Programme des Festivals zusammengestellt.
  • Die für den deutschen und internationalen Wettbewerb ausgewählten Filme laufen in gemischten Programmblöcken. Sofern die Originalsprache nicht Englisch oder Deutsch ist, müssen die Filme englisch untertitelt werden. Die englische Untertitelung deutscher Filme ist nicht verbindlich, aber wünschenswert, um den internationalen Filmemacher:innen das Verstehen zu ermöglichen.
  • Bei der Auswahl stehen nicht technische Perfektion, sondern Originalität und Eigenständigkeit von Idee und filmischer Umsetzung im Vordergrund.

Jury und Preise

  • Die Wettbewerbsfilme werden von einer unabhängigen Festival-Jury gesichtet und beurteilt. Die Mitglieder der Jury zeichnen drei Filme gleichwertig mit dem 'Deutschen Nachwuchsfilmpreis’ aus, einen Film aus dem schulischen Kontext mit dem 'Bundes-Schülerfilm-Preis' sowie drei Filme mit dem 'up-and-coming International Film Award’.
  • Die Jury sieht alle Filme,die im Wettbewerb laufen, undentscheidet am Ende des Festivals über die Preisträgerinnen und Preisträger.
  • Der Preis will Arbeiten auszeichnen, die einfallsreich, ungewöhnlich, humorvoll, provokativ und eigenwillig sind. Bei allen Entscheidungen versucht die Jury alle Altersgruppen zu berücksichtigen.
  • Die Entscheidungen der Vorauswahl und der Festival-Jury sind nicht anfechtbar.
  • Die Jury wird für jedes Festival neu zusammengesetzt und vertritt die Film- und Fernsehbranche sowie die kulturelle Filmbildung.
  • Der 'Deutsche Nachwuchsfilmpreis' und der 'Bundes-Schülerfilm-Preis' sind mit einem Preisgeld, der 'Deutsche Nachwuchsfilmpreis' ist zusätzlich mit einer Patenschaft mit Produzentinnen und Produzenten verbunden.
  • Alle Preisgelder im deutschen Wettbewerb sind vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gestiftet.

Veranstalter des Wettbewerbs

  • Bundesweites Schülerfilm- und Videozentrum e.V., Lange Laube 18, 30159 Hannover
  • Der Verein ist gemeinnützig anerkannt und im Vereinsregister Nr. 5493 beim Amtsgericht Hannover eingetragen.
  • Der ‚Deutsche Nachwuchsfilmpreis’ ist als Wort-/Bildmarke geschützt.
  • Der Wettbewerb und das Festival werden gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der nordmedia und der Landeshauptstadt Hannover.

Postanschrift:

up-and-coming

Int. Film Festival Hannover

Lange Laube 18

D-30159 Hannover

info(at)up-and-coming.de