Reglement
18. up-and-coming Int. Film Festival 2025
19. bis 23. November 2025, im Künstlerhaus Hannover
Deutscher Wettbewerb / Internationaler Wettbewerb
Wer kann teilnehmen?
- Teilnehmen können Schülerinnen, Schüler, Jugendliche und Studierende bis zum Alter von 27 Jahren, entscheidend ist das Alter der Regie zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Films.
- Teilnehmende können einen oder mehrere Filme einreichen. Die Themen und Längen können frei gewählt werden.
- Filmemacher*innen aus Deutschland reichen ihren Film im Deutschen Wettbewerb ein. Filmschaffende aus dem Ausland reichen ihren Film im Internationalen Wettbewerb ein.
- Bei einer Nominierung ist es im Deutschen Wettbewerb verpflichtend, dass mindestens eine Person aus dem Team beim Screening des Films auf dem Festival in Hannover anwesend ist.
Start der Einreichungen: 1. März 2025
Einsendeschluss: 15. Juli 2025
Anmeldeportale: www.filmfestivals4u.net, www.filmfreeway.com
Voraussetzungen für eine Film-Einreichung
- Alle Filme für das Festival 2025 müssen nach dem 01. Januar 2024 fertig gestellt worden sein.
- Die Filme müssen zusammen mit den gewünschten Begleitmaterialien bis zum 15. Juli 2025 angemeldet sein und digital zur Verfügung stehen. (Begleitmaterialien sind: Texte zum Inhalt, zur Entstehung des Films, Szenen-Fotos, Informationen über die Filmemacher*innen.)
- Die Anmeldung erfolgt online in den Portalen www.filmfestivals4u.net oder www.filmfreeway.com. Es entstehen keine Gebühren.
- Für die Anmeldung sind folgende Formen und Formate zugelassen: Web-Link zum Downloaden oder direktes Hochladen bei filmfreeway. Bitte die Sichtungskopie als mp4- Datei.
- Mit der Anmeldung erklären die Filmemacher*innen, dass sie uneingeschränkt alle Rechte an Bild, Sprache und Ton (Sound, Musik) des angemeldeten Films besitzen.
- Mit der Anmeldung wird das Reglement des Festivals anerkannt. Alle Rechte der Beteiligten am angemeldeten Film bleiben unberührt. Jede Veröffentlichung wird mit den Beteiligten einvernehmlich abgestimmt.
Ausschluss-Klausel
- Bei nicht wahrheitsgemäß gemachten Angaben im Anmeldebogen in den oben genannten Portalen — insbesondere zum Entstehungsjahr des Films, zum Geburtsjahr der Regie sowie bei Nicht-Besitzen der Rechte an Bild und Ton — kann die Auswahl / Nominierung für das Festival und ggf. eine durch die Jury erfolgte Auszeichnung widerrufen werden. Diese Entscheidung wird vom Veranstalter und Trägerverein des Festivals getroffen und ist nicht anfechtbar.
Sprache
- Die für den deutschen und internationalen Wettbewerb ausgewählten Filme laufen in gemischten Programmblöcken. Sofern die Originalsprache nicht Englisch oder Deutsch ist, müssen die Filme englisch untertitelt werden. Die englische Untertitelung deutscher Filme ist nicht verbindlich, aber wünschenswert, um den internationalen Filmemacher:innen das Verstehen zu ermöglichen.
Nominierung
- Alle Filme werden in einer Vorauswahl vom up-and-coming Team in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus der Filmbranche und der Filmbildung gesichtet und für die Programme des Festivals zusammengestellt (Vorjury).
- Alle für den Wettbewerb ausgewählten Filme werden zu einzelnen Programmblöcken zusammengestellt, die während des Festivals (19. - 23. November 2025) im Kino im Künstlerhaus gezeigt werden. Es wird kein Online-Streaming geben.
- Bei einer Nominierung durch die Vorjury ist es im Deutschen Wettbewerb verpflichtend, dass mindestens eine Person aus dem Team beim Screening des Films auf dem Festival in Hannover anwesend ist.
- Alle Einreichenden werden über eine Nominierung oder Nicht-Nominierung benachrichtigt.
Auswahlkriterien
„Don’t try to copy — be yourself / trust yourself, have your very own visions. Don’t sell your dreams. Because in dreams begin responsibilities.“ (Harald InHülsen)
- Wir wollen Arbeiten sehen und zeigen, die fantasievoll, ungewöhnlich, humorvoll, provokativ und eigenwillig sind.
- Erste Filmversuche sind willkommen.
- Bei der Auswahl steht nicht die technische Perfektion im Vordergrund, sondern die Originalität und Eigenständigkeit der Idee und filmischen Umsetzung.
- Wir suchen Filme, die zu wichtigen aktuellen gesellschaftlichen, politischen und sozialen Themen Stellung beziehen und die persönliche Haltung des Filmschaffenden in Inhalt und Form erkennen lassen.
- Wir wollen Filme, die uns berühren und überzeugen und jenseits des Mainstream mit filmischer Erzählkunst experimentieren.
Festival-Jury
- Die Wettbewerbsfilme werden von einer unabhängigen Jury gesichtet und beurteilt.
- Die Jury ist live vor Ort und sieht die Wettbewerbsfilme mit dem Publikum zusammen das erste Mal.
- Am Ende des Festivals entscheidet die Jury über die Preisträgerinnen und Preisträger.
- Die Entscheidungen der Vorjury und der Festival-Jury sind nicht anfechtbar.
- Die Jury wird für jedes Festival neu zusammengesetzt und vertritt die Film- und Fernsehbranche sowie die kulturelle Filmbildung.
Preise Deutscher Wettbewerb
- Der „Deutsche Nachwuchsfilmpreis“ wird an drei Filme gleichwertig vergeben. Der Preis ist mit einem Preisgeld von 2000€ und einer zweijährigen Produzent*innen-Patenschaft verbunden.
- Mit dem "Bundes-Schülerfilm-Preis" wird eine herausragende filmische Arbeit von bis zu 19 Jährigen Filmschaffenden gewürdigt, die zur Schule gehen. Der Film kann im schulischen und auch außerschulischen Kontext entstanden sein. Dieser Preis ist mit 2000 Euro dotiert.
- Filmemacher*innen bis 19 Jahre nehmen am Wettbewerb sowohl um den „Deutschen Nachwuchsfilmpreis“ als auch um den „Bundes-Schülerfilm-Preis“ teil.
- Alle Preisgelder im deutschen Wettbewerb sind vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gestiftet.
Preis Internationaler Wettbewerb
- Der„up-and-coming International Film Award“ geht ebenfalls gleichwertig an drei Filme. Der Preis ist mit der Aufnahme in die up-and-comingMasterclass Film verbunden.
Festivalort
- Das 18. up-and-coming Int. Film Festival 2025 wird im Künstlerhaus Hannover (Sophienstraße 2, 30159 Hannover) stattfinden.
Veranstalter des Wettbewerbs
- Bundesweites Schülerfilm- und Videozentrum e.V., Lange Laube 18, 30159 Hannover
- Der Verein ist gemeinnützig anerkannt und im Vereinsregister Nr. 5493 beim Amtsgericht Hannover eingetragen.
- Der „Deutsche Nachwuchsfilmpreis“ ist als Wort-/Bildmarke geschützt.
- Der Wettbewerb und das Festival werden gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der nordmedia und der Landeshauptstadt Hannover.
Postanschrift:
up-and-coming
Int. Film Festival Hannover
Lange Laube 18
D-30159 Hannover




